Fristen
Fristen sind bestimmte Zeiträume, innerhalb deren bestimmte (Rechts)Handlungen zu setzen sind (Kundmachungs- und Auflagefristen).


Verordnungen der Gemeinde
Verordnungen sind generelle Rechtsnorm, die sich an eine allgemein bestimmte Vielzahl von Personen richten und für diese unmittelbar rechtsverbindlich sein muss.


Instanzenzug
Der Instanzenzug gegen Bescheide des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin geht an den Gemeinderat, gegen dessen Entscheidung eine weitere Berufung nicht zulässig ist.


Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht -
Beschwerdeverfahren
Gegen den in zweiter Instanz (vom Gemeinderat) erlassener Bescheid ist die Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht zulässig.


Vollstreckung
Gegenstand der Vollstreckung sind fällige Gemeindeabgaben sowie sonstige Geldleistungen auf Grund von Bescheiden der Gemeindeorgane.


Gemeindeamt
Die Geschäfte der Gemeinde werden durch das Gemeindeamt (Stadtamt) besorgt; es ist Einbringungsstelle für sämtliche an Organe der Gemeinde gerichteten Anbringen.


 

 

 

 


VERWALTUNGSAKTE - VERFAHREN